2.18
Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen, die für Waren oder Dienstleistungen geleistet werden, die dem Unternehmen für mehr als einen Abrechnungszeitraum zugute kommen.
Rechnungsabgrenzungsposten werden als Vermögenswerte erfasst, bis sie vollständig genutzt werden oder verfallen.
Häufige Beispiele für vorausbezahlte Ausgaben sind im Voraus bezahlte Miete, Versicherungen und Abonnementgebühren.
Wenn ein Unternehmen eine Ausgabe im Voraus bezahlt, erfasst es den Betrag als vorausbezahlte Ausgabe in der Bilanz.
Sie werden nicht sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, da die Leistung noch aussteht.
Das Unternehmen muss die Konten anpassen, wenn die Zeit vergeht und die vorausbezahlten Ausgaben verwendet werden oder verfallen.
Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Versicherungsprämie in Höhe von sechstausend Dollar im Voraus für eine einjährige Versicherungspolice zahlt, verbucht es zunächst die gesamte Prämie als vorausbezahltes Versicherungsvermögen.
Jeden Monat erkennt das Unternehmen fünfhundert Dollar an Versicherungskosten als Vorteil des in Anspruch genommenen Versicherungsschutzes an.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Rechnungsabgrenzungsposten zum Zeitpunkt der Zahlung als Vermögenswerte erfasst werden.
Wenn die Vorteile verbraucht sind, werden sie nach und nach als Aufwand verrechnet.
Regelmäßige Anpassungen stellen sicher, dass die Ausgaben und Vermögenswerte in den Jahresabschlüssen korrekt dargestellt werden.
Vorausbezahlte Ausgaben stellen einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen dar, den ein Unternehmen durch Vorauszahlungen für Waren oder Dienstleistung…
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