3.14
Geschwindigkeit und Position können berechnet werden, wenn die Beschleunigung in Abhängigkeit von der Zeit bekannt ist. Die zeitliche Ableitung der Geschwindigkeitsfunktion ist die Beschleunigung.
Wenn man also das Integral auf beiden Seiten der Gleichung nimmt, kann die Geschwindigkeit als Funktion der Zeit berechnet werden. Die Gleichung kann für den Fall der konstanten Beschleunigung umgeschrieben werden.
Die Integrationskonstante kann anhand der Anfangsbedingungen berechnet werden. Der Wert dieser Konstante wird in den Ausdruck für die Geschwindigkeit als Funktion der Zeit eingesetzt, um die erste kinematische Gleichung zu erhalten.
Die Zeitableitung der Positionsfunktion ist die Geschwindigkeitsfunktion. Nimmt man wiederum das Integral auf beiden Seiten der Gleichung, so wird die Position als Funktion der Zeit berechnet.
Nun wird der Ausdruck für die Geschwindigkeitsfunktion ersetzt und die Gleichung integriert. Unter Anwendung der Anfangsbedingungen wird die Integrationskonstante abgeleitet.
Der Wert dieser Konstante wird dann in den Ausdruck für die Position als Funktion der Zeit eingesetzt, um die zweite kinematische Gleichung zu erhalten.
Wenn die Beschleunigung als Funktion der Zeit bekannt ist, können Geschwindigkeits- und Positionsfunktionen mithilfe der Integralrechnung abgeleitet w…
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