10.17
Unerlaubte Handlungen sind alle unrechtmäßigen Handlungen, die einem Patienten schaden und zu einer zivilrechtlichen Haftung der Krankenschwester führen können.
Unerlaubte Handlungen können von unbeabsichtigten bis hin zu vorsätzlichen Handlungen reichen. Wenn die Krankenschwester für haftbar befunden wird, können sie mit Geldstrafen oder Disziplinarmaßnahmen belegt werden.
Zu den drei Arten von unerlaubten Handlungen in der Krankenpflege gehören vorsätzliche, quasi-vorsätzliche und unbeabsichtigte.
Vorsätzliche unerlaubte Handlungen in der Krankenpflege sind vorsätzliche und vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen, die zu Schäden oder Verletzungen eines Patienten führen. Diese Handlungen können zu einer zivilrechtlichen Haftung für Schäden wie Körperverletzung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung führen.
Quasi-vorsätzliche unerlaubte Handlungen in der Krankenpflege beziehen sich auf die unbeabsichtigte Handlung oder Unterlassung einer Krankenschwester, die eine andere Person, wie z. B. einen Patienten, schädigt oder schädigt. Beispiele für Quasi-Delikte in der Pflege können die Verletzung der Privatsphäre sein.
Zu einer unbeabsichtigten unerlaubten Handlung gehören Begehungshandlungen, bei denen eine Krankenschwester etwas tut, was eine vernünftige Krankenschwester vermeiden würde, und Unterlassungshandlungen, bei denen eine Krankenschwester etwas unterlässt, was eine vernünftige Krankenschwester tun würde. Ein Beispiel ist Fahrlässigkeit
Delikte in der Pflege sind rechtswidrige Handlungen, die den Patienten schaden und möglicherweise zu einer zivilrechtlichen Haftung der beteiligten Pf…
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